Kelkheimer Stadtradeln - radelt mit im Team des Ev. Familienzentrums!
Auch 2026 wollen wir wieder mit an den Start gehen - seid ihr dabei?
Ihr könnt jederzeit später noch dazustoßen!
Meldet euch und gerne alle Familienmitglieder, vom Baby bis zu den Großeltern, zum Stadtradeln an -> *). In den letzten Jahren waren wir nicht unbedingt das Team mit den meisten gefahrenen Kilometern, aber eines der größten Teams! Schaffen wir das wieder?
- Wenn ihr zur Registrierung -> diesen Link nutzt, ist das Familienzentrums-Team direkt vorausgewählt.
- Alternativ könnt ihr auch unter www.stadtradeln.de/kelkheim nach der Registrierung unserem Team "Ev. Familienzentrum Lukasgemeinde" beitreten.
- Ihr nehmt
mit mehreren Personen in unserem Team teil? Wie das am besten funktioniert, wird hier genau erklärt:
www.stadtradeln.de/faq
-> "Wie kann ich km und Fahrten für mehrere Personen eintragen" und
-> "Zählen Kilometer bei Mitnahme von Personen im Lastenrad, Fahrradsitz oder Anhänger mehrfach?"
Unter allen im Familienzentrums-Radelteam, die mindestens 3 km gefahren sind,
verlosen wir am Ende kleine Preise
(freundlicherweise gestiftet von den jeweiligen Unternehmen - vielen Dank!!!)
Vom 14. August bis 3. September legt ihr möglichst viele Wege mit dem Fahrrad zurück. Ob kurze Strecken zum Einkaufen, zur Kita oder zur Arbeit oder ausgiebige Fahrradtouren - jede Fahrt und jeder Kilometer zählt!
Unter www.stadtradeln.de/spielregeln und
www.stadtradeln.de/faq findet ihr viele Infos zu Teilnahme und Ablauf und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Das Wichtigste haben wir hier zusammengefasst:
+ Mitmachen können alle Menschen, die in Kelkheim wohnen, zur Schule gehen, arbeiten, eine Ausbildung machen oder in einem Verein tätig sind.
+ Es gibt keine Altersbeschränkung nach oben oder unten - selbst eure Kinder, die ihr im Kindersitz, Lastenrad oder Anhänger transportiert, könntet ihr anmelden und die (mit-)gefahrenen Kilometer sogar bei ihnen und bei euch eintragen -> Infos dazu siehe oben.
+ Zugelassen sind alle Fahrzeuge, die im Sinne der StVZO als Fahrräder gelten. Auch Fahrten mit dem
Pedelic/E-Bike
(Unterstützung bis 25 km/h),
dem
Laufrad sowie, im Sinne von von Inklusion und Teilhabe, dem
Rollstuhl, Hand- oder Footbike zählen mit.
- Nicht eingeschlossen sind dagegen S-Pedelecs, Tretroller, Skateboards, Einräder sowie e-Scooter!


